Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Anmietung der Räumlichkeiten des Mem û Zîn Event Center, Inhaber Ishan Kizilboga, Großer Weg 45, 31535 Neustadt am Rübenberge (nachfolgend „Vermieter“)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Überlassung der Räumlichkeiten des Mem û Zîn Event Center zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Verlobungen, Henna-Abenden, Geburtstagen, Firmenfeiern, Konzerten und Kulturveranstaltungen sowie für alle damit verbundenen Leistungen des Vermieters.

(2) Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Anfrage und Vertragsschluss

(1) Anfragen über die Website, per Telefon, E-Mail oder soziale Medien sind unverbindlich. Eine Terminreservierung ohne Vertrag ist nur vorläufig und kann vom Vermieter freigegeben werden, wenn der Vertrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist zustande kommt.

(2) Der Vertrag kommt erst mit dem beidseitig unterzeichneten Mietvertrag oder der schriftlichen Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.

(3) Mieter muss eine volljährige Person sein. Sie ist für die gesamte Veranstaltung verantwortlich und muss während der Veranstaltung erreichbar sein. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

§ 3 Leistungen und Mietzeit

(1) Umfang der Leistungen, Mietzeit, Bestuhlung, Gästezahl sowie Zusatzleistungen wie Dekoration, Catering, Licht- und Tontechnik ergeben sich aus dem Mietvertrag.

(2) Die vereinbarte Mietzeit umfasst Aufbau, Veranstaltung und Abbau. Eine Verlängerung ist nur nach Absprache möglich und wird gesondert berechnet.

(3) Die im Mietvertrag angegebene Höchstzahl an Gästen darf aus Sicherheitsgründen nicht überschritten werden.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Mietvertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung fällig, deren Höhe im Mietvertrag festgelegt ist. Erst nach Eingang der Anzahlung ist der Termin verbindlich reserviert. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu zahlen, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist.

(3) Der Vermieter kann eine Kaution verlangen. Sie wird nach der Veranstaltung und der Abnahme der Räumlichkeiten zurückgezahlt oder mit Schäden und Zusatzkosten verrechnet.

§ 5 Rücktritt durch den Mieter

(1) Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Maßgeblich ist der Eingang beim Vermieter.

(2) Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, berechnet der Vermieter folgende Pauschalen, bezogen auf den vereinbarten Mietpreis:

(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Kann der Termin anderweitig vermietet werden, wird der erzielte Erlös angerechnet.

(4) Eine Verschiebung des Termins ist nach Verfügbarkeit und in Absprache mit dem Vermieter möglich.

§ 6 Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn

In den Fällen der ersten drei Punkte bleibt der Anspruch des Vermieters auf die Pauschalen nach § 5 bestehen. Bei höherer Gewalt werden bereits geleistete Zahlungen erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 7 Nutzung der Räumlichkeiten

(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und das Inventar pfleglich zu behandeln und die Hausordnung sowie Anweisungen des Vermieters zu beachten.

(2) Dekorationen dürfen nur nach Absprache angebracht werden. Nägel, Schrauben, Klebebänder auf Wänden und Böden sowie Konfetti, Glitter und Reis sind ohne Zustimmung nicht gestattet. Offenes Feuer, Wunderkerzen, Pyrotechnik und Nebelmaschinen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt.

(3) Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot, soweit nicht ausgewiesene Bereiche vorhanden sind.

(4) Der Mieter sorgt dafür, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Lärmschutz, zum Jugendschutz und zur Nachtruhe eingehalten werden und Nachbarn nicht unzumutbar gestört werden.

§ 8 Externe Dienstleister, Musik und Genehmigungen

(1) Externe Dienstleister des Mieters (z. B. DJ, Band, Fotograf, Dekorateur, Caterer) sind dem Vermieter vorab zu benennen und bedürfen seiner Zustimmung. Der Mieter haftet für deren Verhalten wie für eigenes.

(2) Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Mieter verpflichtet, die Musiknutzung bei der GEMA anzumelden und die Gebühren zu tragen. Erforderliche behördliche Genehmigungen holt der Mieter auf eigene Kosten ein.

§ 9 Haftung des Mieters

(1) Der Mieter haftet für alle Schäden an Gebäude, Inventar und Außenanlagen, die durch ihn, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dienstleister verursacht werden.

(2) Die Räumlichkeiten sind zum Ende der Mietzeit in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden. Grobe Verschmutzungen und zusätzlicher Reinigungsaufwand werden nach Aufwand berechnet.

§ 10 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für mitgebrachte Gegenstände, Geschenke, Garderobe und Wertsachen des Mieters und seiner Gäste übernimmt der Vermieter keine Haftung, soweit kein Fall des Absatzes 1 vorliegt.

§ 11 Hausrecht

Der Vermieter und seine Beauftragten üben während der Veranstaltung das Hausrecht aus. Sie können Personen, die gegen diese AGB oder die Hausordnung verstoßen oder die Sicherheit gefährden, der Räumlichkeiten verweisen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Oktober 2026